Wer übernimmt die Kosten?
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Bei gesetzlich Versicherten übernimmt in der Regel die GKV die Kosten für Psychotherapie und psychotherapeutische Sprechstunden. Bitte bringen Sie hierfür Ihre aktuelle Versichertenkarte zu jedem neuen Quartal in die Praxis mit.
Private Krankenversicherungen (PKV), Beihilfe, Heilfürsorge
Die Kosten der therapeutischen Leistungen werden Ihnen gemäß Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) privat in Rechnung gestellt. Je nach individuellem Versicherungsvertrag werden die Behandlungskosten von Ihrer privaten Krankenversicherung, der Beihilfe oder der Heilfürsorge übernommen. Bitte informieren Sie sich bzgl. Ihrer individuellen Konditionen bei Ihrer jeweiligen Krankenversicherung.
Selbstzahler
Bei einer Selbstübernahme der Kosten gilt ebenfalls die Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) als Honorargrundlage.
Hinweis: Kosten für Coaching werden nicht von den Krankenversicherungen übernommen und sind Selbstzahler-Leistungen. Häufig kann Coaching als Form der beruflichen Weiterbildung steuerlich geltend gemacht werden.
